Leistungen, Service & Wissenswertes

Gute Gründe für die Zusammenarbeit mit den ImmobilienBÜROs

Für Verkäufer

ImmobilienBÜROs

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Beratung

Sie beabsichtigen Ihre Immobilie zu verkaufen?

Sie benötigen eine Marktwertermittlung?


Wir beraten Sie ohne Zeitdruck.
Zeit ist ein wertvolles Gut und wir,

als Makler mit langjähriger Erfahrung, nehmen uns für unsere Kunden, ihre Anliegen sowie deren Immobilien gerne Zeit.

 

Es gibt viele verschiedene Gründe für ein Gespräch mit uns.

Sei es u. a. im Zuge einer Scheidung, einer Erbschaft oder steuerliche Anlässe.

Falls Sie wissen möchten, welchen Verkaufswert Ihr Haus oder Ihre Wohnung hat, wie viel Miete Sie ansetzen dürfen oder mit welcher Summe die Immobilie für die Sicherheit im Rahmen eines Kredits oder Darlehens belastet werden kann, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Wir beraten Sie gerne!

2a

Immobilienbewertung

Am Beginn des Verkaufsprozesses steht bei uns die Erstellung einer genauen Marktanalyse und einer exakten Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Diese führen wir fachkompetent und professionell durch.

 

Eine zu hoch bewertete Immobilie schreckt viele Interessenten schon im Vorfeld ab – es kommt erst gar nicht zu einer Kontaktaufnahme.

Ein zu niedriger Preis geht für Sie mit teilweise schweren finanziellen Verlusten einher.


Unsere langjährige Marktkenntnis garantiert Ihnen die richtige Einwertung und den erfolgreichen Verkauf.

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Aufbereitung der Verkaufsunterlagen und Erstellung eines Exposés

Wir kümmern uns - ob Unterlagen besorgen, Grundrisse aufarbeiten oder Wohnflächen neu zusammenfassen.

Wir setzen Ihre Immobilie ins richtige Licht und lassen Interessenten mittels eines 360°-Rundgangs virtuell Ihr Eigenheim erleben.

 

Selbstverständlich erstellen wir ein aussagekräftiges und verkaufsförderndes Exposé, informativ und ansprechend -
die Visitenkarte Ihrer Immobilie.

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Individuelles Vermarktungskonzept

Für die zielgruppenorientierte Präsentation Ihrer Immobilie gibt es viele Möglichkeiten, so z. B. auf unserer eigenen Homepage,

in allen führenden Web-Portalen, ggf. in regionalen und überregionalen Printmedien sowie in Social-Media (Facebook, Instagram, Google). Natürlich nach Absprache mit Ihnen als Eigentümer.

Bestandskunden werden vor jeder Veröffentlichung zuerst berücksichtigt.

 

Bei uns erhält Ihre Immobilie eine maßgeschneiderte Rundum-Vermarktung.

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Käufer-Qualifizierung und Besichtigungen

Wir führen intensive Gespräche mit Interessenten.

Passt alles zusammen - Liquidität, Bedürfnisse, Erwartungen? 

Nicht jeder Interessent ist Ihr potenzieller Käufer.


Auch bei einer Besichtigung gibt es einiges zu beachten. Wir bereiten uns optimal vor und begleiten den Termin.

Sie brauchen sich um nichts kümmern.

6

Verkaufsverhandlungen und notarieller Kaufvertrag

Ihre Interessen und die des Kaufinteressenten stehen für uns im Vordergrund. Wir werden diese optimal ausbalancieren.


Wir sprechen mit Ihnen den Kaufvertragsentwurf Schritt für Schritt durch, vereinbaren den Beurkundungstermin und begleiten Sie zur Unterzeichnung.

Wir unterstützen Ihren Immobilienverkauf!

Anfrage Wertermittlung

Gute Gründe für die Zusammenarbeit mit den ImmobilienBÜROs

Für Käufer

ImmobilienBÜROs

Beratung

Ein Haus oder eine Wohnung kaufen und Eigentümer sein – das ist nach wie vor der Wunsch vieler Menschen.

Die Gründe sind meist vielfältig.

Welche Wünsche, Ziele und Bedürfnisse haben Sie?
Welchen finanziellen Spielraum?

 

Lassen Sie uns darüber sprechen.
Wir beraten Sie gern und begleiten Sie in allen Fragen rund um Ihren Immobilienkauf!

Und vielleicht haben wir ja Ihre Traumimmobilie bereits in unserem Angebot.

Finanzierung

Wir stellen bei Bedarf den Kontakt zu erfahrenen Finanzierungexperten her.

 

Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bankenkonzern verfügen wir über ein ausgezeichnetes Netzwerk.

Sprechen Sie uns an. 

Objektunterlagen

Wir schätzen unsere Kunden wert und bevorzugen Einzel-Besichtigungen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie.


Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu Ihrer Wunsch-Immobilie halten wir für Sie und Ihre Bank bereit.

Kaufentscheidung

Gemeinsam haben wir Ihre Traumimmobilie gefunden.


Wir übernehmen nun die Verhandlungen für Sie und stehen Ihnen zur Seite.

Notarieller Kaufvertrag

Wir bereiten den Kaufvertrag vor und lassen diesen von einem Notar aufsetzen. Den Vertragsentwurf besprechen wir mit Ihnen Schritt für Schritt, vereinbaren den Beurkundungstermin und begleiten Sie zu Ihrer Unterschrift.

Was kommt dann?

Auch nach dem Kauf sind wir weiterhin Ansprechpartner für Sie und Ihre Fragen zu Ihrer neuen Immobilie.

Wir schließen mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung unserer erfolgsabhängigen Maklertätigkeit mit eindeutigen Regelungen.

Es gibt bei uns keine „versteckten“ Kosten. Sie bezahlen erst bei erfolgreicher Vermittlung.

Jetzt anfragen

Wissenswertes

ImmobilienBÜROs

Energieausweis nach EnEV 2014

Was ist die EnEV 2014?


Seit 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Sie ist ein wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik Deutschland und setzt eine neu gefasste EU-Richtlinie um. Der Fokus liegt hierbei auf den Anforderungen des Primärenergiebedarfs. Neben dem Wärmeschutz der Gebäudehülle werden weitere technische Daten berücksichtigt, wie die Energieeffizienz der verwendeten Anlagetechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung).

Was folgt aus der Neuregelung?


Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss jeder Verkäufer und Vermieter bei der Vermarktung von Wohnimmobilien (Ausnahme: Gebäudedenkmäler) nun unter Angabe festgelegter Energiekennwerte erfolgen.

Pflichtangaben gemäß § 16a EnEV
Bei der Vermarktung von Immobilien (Verkauf und Vermietung) sind somit Veröffentlichungen in jeder Form kennzeichnungspflichtig – sei es in der Zeitung, im Internet, im Schaufenster oder beispielsweise auf dem Bauschild. Die Pflichtangaben sind dem Energiepass zu entnehmen.

Welche Auswirkungen hat die Unterlassung von Pflichtangaben?


Der Verkäufer beziehungsweise Vermieter ist in der Pflicht, auch wenn ein Immobilienmakler mit dem Inserat beauftragt wurde, dass in der Immobilienanzeige die Pflichtangaben enthalten und korrekt angegeben sind. Andernfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, welche mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Die Bußgeldvorschrift trat zum 1. Mai 2015 in Kraft.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?


Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.

Wann und wem muss der Energieausweis vorgelegt werden?


16 Abs. II S.1 EnEV 14 zu Folge muss spätestens bis zur Besichtigung, ob zur Neuvermietung oder zum Verkauf einer Immobilie, der Energieausweis dem jeweiligen Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt werden. Der Verordnungsgeber gibt vor, dass nach Vertragsschluss der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich auszuhändigen ist. Eine bloße Einsicht ist nicht mehr ausreichend.

Sie benötigen einen Energieausweis?

Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich!

 

Kontaktieren Sie uns noch heute.

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Das Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis, Reisepass oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten und zu digitalisieren. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen

Widerrufsrecht und Maklervertrag

Seit Mitte Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge. Die EU hat hier die Verbraucherrichtlinie VRRL umgesetzt. Es sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Wir nehmen die Rechte unserer Kunden sehr ernst und halten uns an bestehende Gesetze. Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren und dies auch zu dokumentieren.

 

Was ist ein Maklervertrag?


Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 452 ff. geregelt. Maklerverträge der ImmobilienBÜROs sind ausschließlich in schriftlicher Form, was auch im § 656a BGB vom 23.12.2020 geregelt ist

Was kostet ein Maklervertrag?


Der Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig.

Über alle neuen BGB – Vorschriften vom 23.12.2020 zur Maklerprovision beraten wir  Sie gerne!

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